AGB  Holledauer Yogazentrum

 

Anmeldung zu den Aus -  und Fortbildungen

Anmeldungen gelten schriftlich mit Unterschrift per Post oder per eMail. Telefonische Anfragen oder Reservierungen gelten nicht als verbindliche Anmeldung.

Anmeldebestätigung/Rechnung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung.Mit dem Eingang Ihrer Zahlung bekommen Sie eine Bestätigung. Die Reihenfolge der Zahlungseingänge ist für die Reservierung entscheidend.

Gebühren
Die Kursgebühren/-kosten sind bis 1 Woche vor Kursbeginn vollständig zu begleichen, ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Bei Anmeldungseingang von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Rechnung sofort fällig. Die Gebühren können entweder vorab per Überweisung oder nach Absprache in bar am ersten Kurstag bezahlt werden.

Die Mehrwert-/Umsatzsteuer wird nach § 19 UstG. - Kleinunternehmerregelung - nicht gesondert ausgewiesen.

Stornierung
Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post erfolgen. Es gilt folgende Regelung für Storno-Gebühren: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises, 7 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% der Veranstaltungsgebühren, wenn der frei gewordene Platz nicht an jemand anders vergeben werden kann.

Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich. Die Nichtteilnahme - gleich aus welchen Gründen - entbindet nicht von der Zahlung. Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung. Im Krankheitsfall kann bei Vorlage eines Attests ein anderer Termin nach Absprache innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden.

Haftung
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird anerkannt, dass die Teilnahme am Unterricht unter Ausschluss jeglicher Art von Haftung seitens der Yogaschule erfolgt. Bei den von uns organisierten Yogakursen wird Selbstverantwortlichkeit und normale psychische wie physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bei körperlichen oder psychischen Einschränkung empfehlen wir die Rücksprache mit einem Arzt. Mit Vertragsunterzeichnung wird erklärt, dass die Yogaschule für jegliche Verletzungen oder Schäden, sowie Verlust von Eigentum nicht haftbar gemacht wird. Für vom Teilnehmer verursachte Schäden ist dieser voll haftbar (Eltern haften für Ihre Kinder).

Ausfall des Unterrichts wegen einer Erkrankung des Lehrers

Im Falle einer Krankheit von Seiten des Unterrichtenden wird ein Ersatztermin mit den Kursteilnehmer vereinbart.